Das Testament

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier finden Sie das Wichtigste zu Form und Inhalt und dazu, was im Erbfall in Bochum zu tun ist.

Warum ein Testament sinnvoll ist

Ein Testament legt fest, wer was erbt. Es beugt Missverständnissen und Streit unter den Hinterbliebenen vor und schützt Menschen, die nach dem Gesetz leer ausgehen würden, zum Beispiel eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten ohne Trauschein.

Viele schieben das Testament vor sich her, weil „Mein letzter Wille“ nach Abschied klingt. Dabei ist es vor allem Fürsorge für die eigene Familie. Endgültig ist es nicht: Sie können es jederzeit ändern, wenn sich Ihr Leben ändert.

Damit ein Testament gültig ist, gelten feste Formregeln. Sicherheit in allen Fragen des Erbrechts gibt Ihnen nur eine Notarin, ein Notar oder eine Kanzlei für Erbrecht.

Broschüre „Erben und Vererben“Informationen zum Erbrecht vom Bundesministerium der JustizPDF · 1,5 MB

Was in einem Testament stehen sollte

Im Testament bestimmen Sie, wer erbt und zu welchem Anteil. Die Erben wählen Sie frei: einen Menschen, mehrere Personen, Vereine, Kirchen oder gemeinnützige Einrichtungen.

  • Die Erbquote: wer allein erbt oder wer welchen Bruchteil bekommt.
  • Vermächtnisse: einzelne Gegenstände oder Beträge für bestimmte Menschen, etwa ein Schmuckstück oder ein Sparbuch.

Der Pflichtteil bleibt bestehen. Weichen Sie von der gesetzlichen Erbfolge ab, haben Kinder und Ehepartner trotzdem Anspruch darauf, die Eltern dann, wenn es keine Kinder gibt. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt.

Bei Vermächtnissen und größerem Vermögen lohnt sich der Rat einer Notarin oder eines Notars.

Das eigenhändige Testament

Ein eigenhändiges Testament schreiben Sie selbst, ohne Notar und ohne Kosten. Es ist nur gültig, wenn Sie die Form genau einhalten.

Darauf kommt es an:

  • Der gesamte Text ist von Hand geschrieben.
  • Am Ende steht Ihre Unterschrift, am besten mit Vor- und Nachnamen.
  • Ort und Datum sind erkennbar.

Ungültig sind ein am Computer geschriebener Text mit Unterschrift und ein handschriftlicher Text ohne Unterschrift. Das gilt auch für Anlagen: Eine am Computer erstellte Vermögensaufstellung gehört nicht zum Testament.

Das gemeinsame Testament für Ehepaare

Ehepaare können ein gemeinsames Testament verfassen. Oft setzen sie sich darin gegenseitig als Erben ein.

Ändern lässt es sich nur gemeinsam. Stirbt einer der beiden, ist das Testament auch für den anderen bindend. Anfechten kann es der überlebende Partner nur unter sehr engen Voraussetzungen. Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Testament in der Regel unwirksam.

Weil die Bindung so weit reicht, lassen Sie sich vorher von einer Notarin oder einem Notar beraten.

Das öffentliche (notarielle) Testament

Ein öffentliches Testament errichten Sie bei einer Notarin oder einem Notar. „Öffentlich“ heißt nicht, dass jeder es lesen kann. Der Begriff beschreibt nur, wie das Testament entsteht.

Sie erklären Ihren letzten Willen mündlich oder übergeben ein Schriftstück. Die Notarin oder der Notar beurkundet ihn und gibt das Testament zur amtlichen Verwahrung an das Amtsgericht.

Sinnvoll ist das vor allem:

  • wenn Ihre Familien- oder Vermögensverhältnisse kompliziert sind
  • wenn Sie nicht mehr selbst schreiben können
  • wenn Sie sich beraten lassen und Fehler oder Missbrauch ausschließen möchten

Beurkundung und Verwahrung kosten Gebühren. Ihre Höhe ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Wert Ihres Vermögens.

Wenn es kein Testament gibt: die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament erben die Verwandten in einer festen Reihenfolge, dazu der Ehepartner.

  • Ehepartner: Wer im gesetzlichen Güterstand verheiratet war, erbt neben den Kindern die Hälfte. Bei anderen Güterständen kann der Anteil anders ausfallen.
  • Erben 1. Ordnung: die Kinder, zu gleichen Teilen. Lebt ein Kind nicht mehr, erben dessen Kinder.
  • Erben 2. Ordnung: die Eltern, danach die Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur, wenn es keine Kinder und Enkel gibt.
  • Erben 3. Ordnung: die Großeltern und ihre Nachkommen, danach weiter entfernte Verwandte.

Wer möchte, dass sein Vermögen anders verteilt wird, braucht ein Testament.

Testamentseröffnung beim Amtsgericht

Wer nach einem Todesfall ein Testament findet, muss es sofort beim Amtsgericht abgeben. Das gilt für alle, nicht nur für die Erben.

Zuständig ist das Nachlassgericht am Amtsgericht des letzten Wohnorts, in Bochum also das Amtsgericht Bochum. Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt alle, die darin bedacht sind oder nach dem Gesetz erben würden.

Nachlasssachen beim Amtsgericht Bochum

Den Erbschein in Bochum beantragen

Der Erbschein weist nach, wer erbt und zu welchem Anteil. Hat der verstorbene Mensch zuletzt in Bochum gewohnt, beantragen Sie ihn beim Nachlassgericht am Amtsgericht Bochum.

Für den Antrag brauchen Sie in der Regel:

  • die Sterbeurkunde
  • das Testament oder den Erbvertrag, falls vorhanden
  • Urkunden, die die Verwandtschaft belegen, zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden
  • Ihren Personalausweis

Im Antrag geben Sie an, wer erbt und mit welchem Anteil. Das Gericht prüft die Angaben und stellt den Erbschein aus. Damit können Sie zum Beispiel Konten auflösen oder ein Grundstück verkaufen. Der Erbschein gilt in Deutschland, im Ausland können weitere Nachweise nötig sein.

Die Kosten tragen in der Regel die Erben. Banken dürfen nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen, oft reicht ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll. Ob Sie einen Erbschein brauchen, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Formulare und Hinweise des Amtsgerichts Bochum

Ein Erbe ausschlagen

Ein Erbe dürfen Sie ausschlagen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen, denn wer erbt, übernimmt auch die Schulden.

Die Frist ist kurz: sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbe erfahren haben. Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht, persönlich dort oder notariell beglaubigt. Lassen Sie sich dabei von einer Notarin oder einem Notar beraten.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bestattungen Wellers berät zur Bestattungsvorsorge, nicht in Erbrechtsfragen.

Nachlassgericht in Bochum

Testament abgeben, Erbschein beantragen, Erbe ausschlagen: Zuständig ist das Amtsgericht Bochum, wenn der verstorbene Mensch zuletzt in Bochum gewohnt hat. Formulare und Hinweise stehen auf der Seite des Gerichts.

zum Amtsgericht Bochum

Broschüre „Erben und Vererben“

Das Bundesministerium der Justiz erklärt darin das Erbrecht ausführlich: gesetzliche Erbfolge, Testament, Pflichtteil und Erbschein.

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Häufige Fragen zum Testament

Rechtliche Fragen zu Ihrem Testament beantwortet eine Notarin oder ein Notar. Zur Bestattungsvorsorge beraten wir Sie unter 0234 879000.

Kann ich mein Testament am Computer schreiben?

Nicht als eigenhändiges Testament. Das muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig. Einen am Computer geschriebenen Text können Sie aber einer Notarin oder einem Notar übergeben, die ihn als öffentliches Testament beurkunden.

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

Am sichersten beim Amtsgericht, in Bochum beim Amtsgericht Bochum. Für die amtliche Verwahrung zahlen Sie eine einmalige Gebühr. Das Testament wird dann im Zentralen Testamentsregister erfasst, und das Gericht erfährt im Todesfall automatisch davon. Ein Testament zu Hause kann verloren gehen oder wird nicht gefunden.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ja, jederzeit. Sie schreiben ein neues Testament oder vernichten das alte. Ein neueres Testament hebt ein älteres auf, soweit es ihm widerspricht. Ausnahmen sind das gemeinsame Testament von Ehepaaren und der Erbvertrag, denn an sie sind Sie unter Umständen gebunden.

Ab welchem Alter kann man ein Testament machen?

Ab 16 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag geht das nur bei einer Notarin oder einem Notar, ein eigenhändiges Testament ist erst ab 18 möglich.

Braucht ein Testament Zeugen?

Nein. Ein eigenhändiges Testament ist ohne Zeugen gültig, wenn es von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Auch beim notariellen Testament sind in der Regel keine Zeugen nötig.

Gehören Bestattungswünsche ins Testament?

Besser nicht. Das Testament wird oft erst Wochen nach der Beisetzung eröffnet, dann ist es für Ihre Wünsche zu spät. Halten Sie sie in einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag fest. Bestattungen Wellers berät Sie dazu in Bochum, mehr unter Bestattungsvorsorge.

Wer bezahlt die Bestattung, wenn es ein Erbe gibt?

Die Kosten der Bestattung tragen die Erben, bezahlt wird aus dem Nachlass. Wer das Erbe ausschlägt, muss in Nordrhein-Westfalen als naher Angehöriger trotzdem für die Bestattung sorgen. Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie die Kosten schon zu Lebzeiten.

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