Hauptniederlassung
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Bei der Bestattungsvorsorge legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihr Abschied aussehen soll und wie er bezahlt wird. Ihre Angehörigen müssen dann nicht raten, was Sie sich gewünscht hätten. Bestattungen Wellers berät Sie dazu in Bochum, bei uns im Haus oder bei Ihnen zu Hause.
Im Vorsorgevertrag halten Sie fest, was gelten soll: Bestattungsart, Grab, Trauerfeier. Damit daraus später keine Rechnung für Ihre Angehörigen wird, legen Sie das Geld dafür zweckgebunden zurück.
Wer sich erst in Ruhe einlesen möchte: Die Vorsorgemappe von Bestattungen Wellers bündelt Informationen und Vorlagen an einem Ort. Wir schicken sie Ihnen kostenlos zu.
Was eine Sterbegeldversicherung kostet, hängt von Ihrem Alter und der Summe ab. Der Tarifrechner der Solidar Versicherung zeigt es Ihnen in wenigen Schritten.
Ein Vorsorgevertrag regelt die Bestattung, nicht mehr. Wer Sie vertritt, wenn Sie selbst nicht entscheiden können, und was mit Ihrem Erbe geschieht, legen Sie in eigenen Dokumenten fest. Vorlagen dafür stehen in unserer Vorsorgemappe. Rechtlich verbindlich beraten Sie eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt oder ein Notar.
Rufen Sie uns an unter 0234 879000. Wir treffen uns bei uns in Bochum oder bei Ihnen zu Hause.
Bestattungsart, Grab, Trauerfeier, Musik, Blumen und Traueranzeige. Särge und Urnen sehen Sie in unserer Ausstellung.
Sie erfahren, was Ihre Wünsche kosten und wie Sie das Geld über Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung absichern.
Wir halten alles schriftlich fest. Die Vorsorgekarte weist Ihren Vertrag nach, etwa gegenüber einem Pflegeheim.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0234 879000.
Bei einer Bestattungsvorsorge legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll, und regeln die Kosten. Bei Bestattungen Wellers in Bochum geschieht das in einem schriftlichen Vorsorgevertrag. Das Geld sichern Sie über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung ab.
Alles, was zur Bestattung gehört: Erd- oder Feuerbestattung, Friedhof und Grabart, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Musik, Blumenschmuck, Traueranzeige und Trauerdruck. Sie können auch aufschreiben, was Sie ausdrücklich nicht möchten.
Für alle, die ihren Angehörigen Entscheidungen abnehmen möchten. Besonders wichtig ist er, wenn Sie allein leben, nur entfernte Verwandte haben oder in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen. Heimleitungen und Sozialämter raten dann oft selbst dazu.
Der Vorsorgevertrag legt fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll und was sie kostet. Treuhandkonto und Sterbegeldversicherung sind zwei Wege, das Geld dafür zurückzulegen. Beides lässt sich verbinden.
Nein. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Wer seinen Angehörigen die Kosten nicht überlassen möchte, muss selbst vorsorgen.
Nein. Treuhandkonto und Sterbegeldversicherung bleiben bestehen. Das hat das Bundessozialgericht am 18. März 2008 entschieden, auch für Vorsorge, die kurz vor dem Umzug ins Heim abgeschlossen wurde.
Es bleibt erhalten. Das Geld liegt nicht bei Bestattungen Wellers, sondern bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Zusätzlich sichert die Ausfallbürgschaft eines deutschen Geldinstituts die Einlage ab, auch bei einer Insolvenz des Bestatters.
Das hängt von Ihrem Alter und der gewünschten Summe ab. Mit dem Tarifrechner der Solidar Versicherung berechnen Sie Ihren Beitrag. Ob und in welcher Höhe sich eine Versicherung für Sie lohnt, besprechen wir mit Ihnen in Bochum.
Nein. Der Vorsorgevertrag regelt nur die Bestattung. Wer erbt und was mit Ihrem Vermögen geschieht, bestimmen Sie im Testament. Dazu beraten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Notare.
Nein. Nötig sind die Schriftform, das Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Lassen Sie sich trotzdem beraten, zum Beispiel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.